AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
von Robert R. Perdok (Dipl.-Designer)
Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines Kontrakts mit Robert R. Perdok.
Die AGB gelten für alle Aufträge die Robert R. Perdok erteilt werden.
Absatz 1.) Der Kontrakt
1.1) Mit der Annahme des jeweiligen, schriftlichen Angebotes bzw. mit der Auftragsbestätigung entsteht ein Kontrakt mit Robert R. Perdok.
1.2.) Nach der Annahme des jeweiligen, schriftlichen Angebotes bzw. nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung besitzt der Auftrag-geber ein Wiederrufsrecht von 7 Tagen. Ist diese Frist abgelaufen erhält der Kontrakt uneingeschränkte Gültigkeit.
1.3.) Wartungs- und Betreuungsaufträge werden für die vorläufige Dauer eines halben Jahres fixiert. Es gilt das Datum der Kontraktunterzeichnung. Wird der Kontrakt, 6 Wochen vor Ablauf des halben Jahres, nicht gekündigt, so wird der Kontrakt automatisch um ein weiteres halbes Jahr erweitert. Es gilt das Datum des Poststempels.
1.4.) Nachdem der jeweilige Rechnungsbetrag, vom Auftraggeber, vollständig beglichen wurde und die entsprechende Dienstleistung des Auftragnehmers erbracht wurde, endet der Kontrakt.
1.5.) Die Überschreitung von Abgabeterminen berechtigt nicht den Rücktritt des Auftraggebers, vom jeweiligen Auftrag.
1.6.) Die fristlose Kündigung eines Kontraktes ist nach vorliegen von wichtigen Gründen, insbesondere rechtswidriger Handlungen des Auftraggebers, ein Recht von Robert R. Perdok. Nach der fristlosen Kündigung kann Robert R. Perdok vollendete Leistungen in Rechnung stellen. Weiterhin ist eine angemessene Erhöhung des Honorars oder Schadensersatzanspruch gegenüber dem Auftraggeber möglich.
Absatz 2.) Honorar und Nebenkosten
2.1.1.) Grundlegend für die Honorarabrechnung sind die für den Zeitpunkt geltenden Stundensätze bzw. das jeweilige, schriftliche Angebot. Technische Nebenkosten (Bildlizenzen, Photoarbeiten, Musterproduktion, Druckkosten oder Schaltkosten für Anzeigen, etc.) und Reisekosten, die im Voraus, in manchen Fällen, nur schwer erfasst werden können sind im Angebot nicht festgelegt. Technische Nebenkosten und Reisekosten werden im Angebot nicht oder ohne Garantie und freibleibend angegeben. Die technischen Nebenkosten und Reisekosten werden getrennt berechnet.
2.1.2.) Angebote unterliegen einer Gültigkeit von 3 Monaten und sind danach nicht mehr gültig.
2.1.3) Vom Angebot abweichende Absprachen sind, im Kontrakt, ohne schriftliche Fixierung ungültig. Weiterhin werden Leistungen, die über die im Angebot fixierten Leistungen hinausgehen, gesondert berechnet.
2.1.4.) Die Angebote sind stets freibleibend und erzwingen keine Auftragsannahme unter den dort genannten Konditionen.
2.2.1.) Für die Auftragerfüllung angemessenen Fremdleistungen bestellt Robert R. Perdok im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber erteilt Robert R. Perdok die entsprechende Vollmacht.
2.2.2.) Für Erstkundenbestellungen wird eine Anzahlung in Höhe von 40 % der Auftragsumme fällig.
2.2.3.) Soweit im Einzelfall Kontrakte für Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von Robert R. Perdok unterzeichnet werden, gelten folgende Bedingungen. Robert R. Perdok wird vom Auftraggeber von jeglichen Bindungen, Haftungspflichten und Belastungen freigestellt, die sich vom Kontrakt der Fremdleistung ergeben. Dies beinhaltet insbesondere, dass der Auftraggeber die entstehenden Kosten übernimmt.
2.3.) Dienste und Leistungen, die von Robert R. Perdok zeitweise kostenlos angeboten werden, können jederzeit und auch ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
2.4.) Das Senden von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers.
2.5.1.) Aufträgen die sich über einen längeren Zeitraum wie 4 Wochen erstrecken, können in monatlichen Teilrechnungen (jeweils auf den 15. oder 30. eines Monats) abgerechnet werden.
2.5.2.) Die Zahlung des Rechnungsbetrages ohne Abzug erfolgt sofort nach Rechnungserhalt.
2.5.3.) Auf Grund der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz) wird für die Leistungen von Robert R. Perdok keine Mehrwertsteuer berechnet. Dies gilt nicht unbedingt für Leistungen Dritter, die für den jeweiligen Auftrag in Anspruch genommen wurden.
2.5.4.) Bei Abbruch oder bei der Aufschiebung eines Auftrages von Auftraggeberseite her, werden die bis dahin vollendeten Leistungen in Rechnung gestellt. Weiterhin ist eine angemessene Erhöhung des Honorars möglich.Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Robert R. Perdok auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2.5.5.) Datenträger wie auch Daten bleiben Eigentum von Robert R. Perdok. Mit der Zahlung von Honoraren erwirbt der Auftraggeber keinerlei Rechte an Daten wie auch an Datenträgern. Nach schriftlicher Fixierung und angemessenem Aufpreis kann der Auftraggeber ein Duplikat der Daten oder Datenträger erhalten. Die duplizierten Daten dürfen erst nach schriftlicher Genehmigung von Robert R. Perdok geändert werden.
2.5.6.) Sonderleistungen wie nachträgliche Umarbeitung und Änderung von Internetseiten, Illustrationen, Konzepten oder Designarbeiten können von Robert R. Perdok entsprechend des weiteren Zeitaufwandes gesondert berechnet werden.
2.5.7.) Erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages gehen die gelieferten Waren in den Besitz des Auftraggebers über.
2.5.8.) Behauptet der Auftraggeber, dass berechnete Gebühren nicht von Ihm oder Dritten erwirkt worden sind, für die er der Träger ist, so muss er dies beweisen.
2.5.9.) Bei Überschreiten des äußersten Fälligkeitsdatums einer Rechnung besitzt Robert R. Perdok die folgenden Rechte. Nach schriftlicher Mahnung kann Robert R. Perdok die Leistung einstellen. Der Auftraggeber hat weiterhin die Pflicht, dass er den geschuldeten Betrag leistet. Sämtliche entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des eventuell notwendigen Einschreitens von Anwälten oder Inkassounternehmen kann Robert R. Perdok in Rechnung stellen. Vom Zeitpunkt des äußersten Fälligkeitsdatums, kann Robert R. Perdok Zinsen in Höhe von 6% des geschuldeten Betrages in Rechnung stellen.
2.5.10.) Kommt der Auftraggeber nach der zweiten Mahnung seiner Zahlungspflicht nicht nach, so kann Robert R. Perdok den Kontrakt fristlos kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Überschreiten des äußersten Fälligkeitsdatums einer Rechnung bleibt Robert R. Perdok vorbehalten.
2.5.11.) Robert R. Perdok behält sich vor, die Bonität derer Kunden vor Annahme des Auftrags in geeigneter Weise zu überprüfen. Zur Berechnung des Wahrscheinlichkeitswertes (Score) werden die Anschriftsdaten des Kunden mit herangezogen. Der Kunde stimmt dem hiermit ausdrücklich zu.
Bonitätsinformationen auf Basis, mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftenverfahren bezieht Robert R. Perdok von der Fa. infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden, von der Fa. accumio finance services gmbh, Postfach 105165, 69041 Heidelberg, sowie von der Wirtschaftsauskunftei Wisur GmbH, Geiselbergstraße 17-19, A-1110 Wien.
2.6.) Im Rahmen des Auftrages erhält Robert R. Perdok Gestaltungsfreiheit. Es ist keine Reklamationen hinsichtlich der grafischen Gestaltung möglich. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so kann Robert R. Perdok die Mehrkosten in Rechnung stellen. Robert R. Perdok behält den Honoraranspruch für bereits begonnene Arbeiten.
2.7.) Gegen Ansprüche von Robert R. Perdok kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen auftreten.
Absatz 3.) Urheberrecht, Nutzungsrecht und Eigentumsvorbehalt
3.1.) Jeder an Robert R. Perdok erteilte Auftrag bewirkt ein Urheberschaftskontrakt. Der Urheberschaftskontrakt gewährt Robert R. Perdok die vollständigen Urheber- und Nutzungsrechte an den Werkleistungen.
3.2.) Nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages überträgt, Robert R. Perdok, die für den jeweiligen Auftrag und Zweck schriftlich fixierten Nutzungsrechte. Soweit es im Kontrakt nicht anders schriftlich fixiert wurde, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht an den Auftraggeber übertragen. Es bedarf der schriftlichen Einwilligung von Robert R. Perdok, wenn die Nutzungsrechte an Dritte weitergegeben werden.
3.3.) An Entwürfen und Realisationen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt. Es werden keine Eigentumsrechte gewährt. Falls es nicht anders schriftlich fixiert wurde, werden die Präsentationsarbeiten und Originale nach Beendigung des jeweiligen Projektes unbeschädigt an Robert R. Perdok zurückgegeben. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Präsentationsarbeiten und Originale von Auftraggeberseite her trägt dieser die Kosten für die Reproduktion der Präsentationsarbeiten und Originale.
3.4.) Jegliche Imitationen, Änderungen, Weiterbearbeitungen und Reproduktionen der Originalarbeiten, von Robert R. Perdok, sind ohne schriftliche Einwilligung nicht gestattet.Bei Missachtung dieser Bestimmung kann Robert R. Perdok die Kontraktstrafe in Höhe des zweifachen Honorars, der betreffenden Arbeit, in Rechnung stellen.
3.5.) Robert R. Perdok besitzt das Recht, dass er auf den erstellten Medien als Urheber genannt wird. Erwünscht der Auftraggeber, dass der Urheber, auf den erstellten Medien, nicht benannt wird, kann Robert R. Perdok ein Aufpreis von 10% des jeweiligen Auftragshonorars in Rechnung stellen. Dies bedarf der schriftlichen Fixierung im Kontrakt.
3.6.) Anregungen oder Vorschläge des Auftraggebers sowie seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.
3.7.) Werden Robert R. Perdok, für die Erstellung neuer Medien, vom Auftraggeber Vorlagen, Daten und Grafiken geliefert, so bezeugt der Auftraggeber, dass er die betreffenden Nutzungsrechte besitzt und diese an Dritte weitergeben darf. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Bezeugung nicht berechtig sein, stellt der Auftraggeber Robert R. Perdok von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Absatz 4.) Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegexemplare
4.1.) Nach schriftlicher Fixierung im Kontrakt, kann Robert R. Perdok die Produktionsüberwachung vornehmen. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung kann Robert R. Perdok die nach eigenem Ermessen notwendigen Entscheidungen treffen und entsprechende Anweisungen geben.
4.2.) Von allen produzierten Printmedien hat Robert R. Perdok einen Anspruch auf 10 bis 30 einwandfreie, unentgeltliche Belegexemplare. Robert R. Perdok kann diese Exemplare für die Eigenwerbung nutzen. Ebenso kann Robert R. Perdok, die fertiggestellten Internet-präsenzen als Referenzen nutzen.
Absatz 5.) Bedingungen für den Bereich Internet
5.1.) Fixierte Abgabetermine sind nur gültig solange die für die Erstellung oder Änderung der Internetseiten erforderlichen Unterlagen des Auftraggebers wie im Kontrakt fixiert zeitgerecht bereitgestellt werden. Bei Rückfragen von Robert R. Perdok an den Auftraggeber, können Auskünfte (auch kurzfristig) angefordert werden.
5.2.1.) Robert R. Perdok besitzt das Recht, dass er über die technische Ausstattung, mit welcher der Auftraggeber die Internetdienste nutzt informiert wird.
5.2.2.) Robert R. Perdok besitzt das Recht, dass er technische Einrichtungen die für die Nutzung der Internetdienste erforderlich sind, beim Auftraggeber installieren kann.
5.3.1.) Der Auftraggeber bezeugt, dass er die Internetdienste nicht missbräuchlich nutzt und rechtswidrige Handlungen unterlässt. Der Auftraggeber bezeugt, dass er eine angemessene Vorsorge trifft, damit durch die Nutzung der von Robert R. Perdok für den Auftraggeber bereitgestellten Internetdienste kein Bruch der Schutzgesetze sowie straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen erfolgt. Der Auftraggeber bezeugt, dass der Inhalt der Internetseite mit geltendem deutschen, amerikanischen sowie EU-Recht in Einklang steht. Die Internetseite des Auftraggebers weißt keine pornografischen Darstellungen, politisch radikale oder verfassungsfeindliche Bestandteile auf. Verboten sind Informationen, die illegale Aktivitäten unterstützen, sowie Links auf Server mit pornografischen Inhalten. Bei Missachtung dieser Bestimmungen von Auftraggeberseite her, stellt der Auftraggeber Robert R. Perdok von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
5.3.2.) Der Auftraggeber bezeugt, dass er die „Netiquette“ im Internet einhält.
5.4.1.) Der Auftraggeber akzeptiert, dass er Robert R. Perdok erkennbare, dringliche Störungen, Mängel oder Schäden mitteilt.
5.4.2.) Der Auftraggeber akzeptiert, dass er gegebenenfalls im tragbaren Rahmen alle Maßnahmen trifft, die eine Feststellung der Schäden oder Mängel und Ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
5.4.3.) Wenn sich nach einer Fehlermeldung des Auftraggebers und einer Prüfung herausstellt, dass ein Schaden, Mängel oder eine Störung außerhalb des Rechenschaftsbereiches von Robert R. Perdok liegt, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für entstandene Aufwendungen. Wünscht der Auftraggeber in diesem Fall die Behebung des Schadens, der Mängel oder einer Störung so übernimmt er die Kosten.
Absatz 6.) Haftungsbedingungen
6.1.) Robert R. Perdok erarbeitet jeden Auftrag mit möglichst adäquater Sorgfalt. Nur im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässig-keit von Robert R. Perdok haftet dieser für entstandene Schäden. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausge-schlossen.
6.2.) Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Internetseiten durch den Auftraggeber, übernimmt dieser die Rechenschaft für die Richtigkeit von Texten Bildern und Layout. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Realisationen übernimmt Robert R. Perdok keine Haftung.
6.3.) Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Legalität und Eintragungsfähigkeit übernimmt Robert R. Perdok keine Haftung.
6.4.) Eine Geltendmachung von jeglichen Beanstandungen ist nach Waren oder Werks Ablieferung nur innerhalb von 14 Tagen in schriftlicher Form möglich. Danach gilt die Ware oder das Werk als mangelfrei angenommen.
6.5.) Für Liefer- und Leistungszögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Robert R. Perdok die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen übernimmt Robert R. Perdok keine Haftung. Diese Bestimmung gilt insbesondere für den Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber und Störungen im Bereich der Dienste der Telefongesellschaften. Diese Bestimmung gilt auch bei bindend fixierten Fristen und Terminen. Robert R. Perdok kann in diesem Fall die Lieferung bzw. Leistungen um die Dauer der Stockung hinausschieben.
Absatz 7.) Datenschutz
7.1.) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes fixiert wurde, gelten die Informationen die Robert R. Perdok erhalten hat als nicht diskret.
7.2.) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes fixiert wurde, können Informationen bezüglich des Auftraggebers in gewissen Fällen an Dritte weitergeleitet werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Lieferungs- oder Rechnungsadresse, sowie für die Anmeldung von einer Domain erforderlich sind.
Absatz 8.) Schlussbestimmungen
8.1.) Kontrakte und deren Änderung erfordern die schriftliche Form.
8.2.) Erfüllungsort ist Menden/Sauerland
8.3.) Im Falle der Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen wird die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
8.4.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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NASA Image of the Day
Expedition 30 Cosmonauts Perform Spacewalk
This image of Russian cosmonauts Oleg Kononenko and Anton Shkaplerov, both Expedition 30 flight engineers, was taken during a spacewalk on Thursday, Feb. 16, 2012. During the six-hour, 15-minute spacewalk, Kononenko and Shkaplerov moved the Strela-1 crane from the Pirs Docking Compartment in preparation for replacing it in 2012 with a new laboratory and docking module. The duo used another boom, the Strela-2, to move the hand-operated crane to the Poisk module for future assembly and maintenance work. Both telescoping booms extend like fishing rods and are used to move massive components outside the station. On the exterior of the Poisk Mini-Research Module 2, they also installed the Vinoslivost Materials Sample Experiment, which will investigate the influence of space on the mechanical properties of the materials. The spacewalkers also collected a test sample from underneath the insulation on the Zvezda Service Module to search for any signs of living organisms. Both spacewalkers wore Russian Orlan spacesuits bearing blue stripes and equipped with NASA helmet cameras. Image Credit: NASA
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